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   BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07   

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https://dejure.org/2007,17387
BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07 (https://dejure.org/2007,17387)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2007 - VI B 52/07 (https://dejure.org/2007,17387)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2007 - VI B 52/07 (https://dejure.org/2007,17387)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats muss der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes für den Arbeitnehmer zugleich Haupthausstand und Lebensmittelpunkt sein (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
    a) Im angefochtenen Urteil heißt es u.a.: "Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG scheidet im Streitfall bereits deshalb aus, weil die Klägerin die ihr im Haus ihrer Eltern zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unstreitig nicht gemietet hat, sondern ohne eigene gesicherte Rechtsposition nur mit Duldung der Eltern nutzt, und damit nicht einen eigenen Hausstand in X unterhält." Nach Ansicht der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) steht die Entscheidung damit vor allem in Divergenz zum Urteil des FG Düsseldorf vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1755; vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 20/04

    Ledige Arbeitnehmer: doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
    Auch im Rahmen einer sog. zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung kommt der Abzug von Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG u.a. nur in Betracht, wenn der ledige Arbeitnehmer den Mittelpunkt seiner Lebensführung am bisherigen Wohnort beibehält (BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 20/04, BFH/NV 2006, 2068).
  • FG Düsseldorf, 29.06.2005 - 13 K 2622/03

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnungsüberlassung im Elternhaus

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
    a) Im angefochtenen Urteil heißt es u.a.: "Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG scheidet im Streitfall bereits deshalb aus, weil die Klägerin die ihr im Haus ihrer Eltern zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unstreitig nicht gemietet hat, sondern ohne eigene gesicherte Rechtsposition nur mit Duldung der Eltern nutzt, und damit nicht einen eigenen Hausstand in X unterhält." Nach Ansicht der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) steht die Entscheidung damit vor allem in Divergenz zum Urteil des FG Düsseldorf vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1755; vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05).
  • BFH, 30.12.2004 - VI B 67/03

    Abgrenzung Arbeitslohn - Leistung aufgrund anderer Rechtsbeziehung

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
    Soweit die Klägerin mit ihrer Beschwerde auch diese Würdigung des FG angreift, verkennt sie, dass die tatrichterliche Überzeugungsbildung, die Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigung sowie diesbezügliche Schlussfolgerungen einer Nachprüfung durch den BFH weitgehend entzogen sind (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 VI B 67/03, BFH/NV 2005, 702).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
    Das Vorbringen gegen eine vom FG vorgenommene Tatsachenwürdigung betrifft einen die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigenden materiell-rechtlichen Mangel der Vorentscheidung (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868).
  • BFH, 25.01.2000 - VI B 384/98

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
    Das Vorbringen gegen eine vom FG vorgenommene Tatsachenwürdigung betrifft einen die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigenden materiell-rechtlichen Mangel der Vorentscheidung (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868).
  • BFH, 16.02.2009 - XI B 86/08

    Begründungsanforderung an Nichtzulassungsbeschwerde bei Behauptung einer

    In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, und vom 28. August 2007 VI B 52/07, BFH/NV 2007, 2111).
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